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DEUTSCHER HOCHSEESPORTVERBAND Hansa |
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Dienstag, 25. August 2009 Funkausbildung UBI / SRC / LRC Die Übergangsregelung für Schiffsführer, die eine mit GMDSS-Geräten ausgerüstete Yacht führen und kein SRC/LRC besitzen, gilt nur noch bis 01.01.2010. In der Wassersportsaison 2008 und 2009 wurde bis dahin kein Bußgeld dafür erhoben. Unberührt blieb die Regelung, dass auf einer mit einer Funkanlage ausgerüsteten Yacht mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein musste. Nicht desto trotz müssen alle Sportbootführerscheininhaber, die verantwortlich ein Sportboot führen und mit einem Funkgerät ausgerüstet sind, ein Funkzeugnis nachweisen. Wir bieten an: Funkausbildung in Essen UBI = UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk SRC = Short Range Certificate LRC = Long Range Certificate 13.09.2009 18-19 Uhr Vorbesprechung Prüfungsanmeldung (Bild, Kopie Personalausweis, PA-Anmeldung ausfüllen, Gebühren), 19./20.09.2009 10 - 15 Uhr Theorie, Gerätekunde, Funkverkehrssprache 26./27.09.2009 10 - 15 Uhr Gerätekunde, Funkverkehrssprache und Auffrischung für LRC Teilnehmer 28.09.2009 19 - 21:30 Uhr LRC Gerätekunde KW/GW, Inmarsat 04.10.2009 10 Uhr Gesamtprüfung UBI/SRC/LRC zurück zur Seite "aktuelles" >> Meine Meinung dazu. >> |