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DEUTSCHER HOCHSEESPORTVERBAND Hansa |
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eMail: zweigstelle@dhh-ruhrgebiet.de Zweigstelle Ruhrgebiet |
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Radar-SeminareDas Radar-Seminar Teil I - Radarplotten - erfüllt die Prüfungsanforderungen für den Sportseeschifferschein.
Das Radar-Seminar Teil II - Radarplotten - baut auf dem
Radar-Seminar Teil I auf und erfüllt die Prüfungsanforderungen für den Sporthochseeschifferschein.
Jeder Teil dauert einen Tag. Für Teilnehmer der Lehrgänge "Sportseeschifferschein" und
"Sporthochseeschifferschein" sind die Gebühren für
das Radarseminar in den Lehrgangsgebühren enthalten.
Radar I
Plotten (zeichnen) wird in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) gesetzlich vorgeschrieben!
Regel 7, Absatz b): Um eine frühzeitige Warnung vor der Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes zu erhalten, muß eine vorhandene und betriebsfähige Radaranlage gehörig gebraucht werden, und zwar einschließlich der Anwendung der großen Entfernungsbereiche, des Plottens oder eines gleichwertigen systematischen Verfahrens zur Überwachung georteter Objekte.
Plotten, wie es in der Prüfung zum Sportseeschiffer im Fach Recht geprüft wird, ist Gegenstand der Seminar!
Radar II
Regel 19, Absatz d):Ein Fahrzeug, das ein anderes Fahrzeug lediglich mit Radar ortet, muß ermitteln, ob sich eine Nahbereichslage entwickelt und/oder die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht. Ist dies der Fall, so muß es frühzeitig Gegenmaßnahmen treffen; ändert es deshalb seinen Kurs, so muß es nach Möglichkeit folgendes vermeiden:
i) eine Kursänderung nach Backbord gegenüber einem Fahrzeug vorlicher als querab, außer beim Überholen;
ii) eine Kursänderung auf ein Fahrzeug zu, das querab oder achterlicher als querab ist
Gegenmaßnahmen treffen, wie es in der Prüfung zum Sporthochseeschiffer im Fach Recht geprüft wird, ist Gegenstand der Seminare!
Der Unterricht wird durch eigene Computer-Programme mit modernster Präsentationstechnik (perfekte Bildwandprojektion in großem Format) unterstützt!
Mitbringen müssen Sie: Ihr Navigationsbesteck!
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